a. Das polydisziplinäre Gutachten MEDAS vom 25. Juli 2002 kam zu den Ergebnissen, dass dem Kläger die Tätigkeit als Restaurateur/Pächter des Restaurants einer Skistation und auch eine andere Erwerbstätigkeit nicht mehr zumutbar ist (Arbeitsfähigkeit 0 %), und er als Hausmann im eigenen Zweipersonenhaushalt zu 50 % arbeitsfähig ist. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit seien alle, die Arbeitsunfähigkeit verursachenden Beschwerden (rheumatologisch, psychisch und neuropsychologisch) auf den Unfall vom 26. Juni 1995 zurückzuführen. Neuropsy- 2