6. Im Rahmen des Beweisverfahrens gab das Bezirksgericht Surselva zwei Gutachten in Auftrag: Bei der MEDAS Zentralschweiz, Medizinische Abklärungsstelle, Luzern, zur Frage, ob und in welchem Umfang die vom Kläger geltend gemachte Arbeitsunfähigkeit auf unfallfremde Faktoren zurückzuführen ist (a.); bei B., dipl. Hauswirtschaftslehrerin, OX. Haushaltbewertungen, betreffend die monetäre Bewertung einer nicht mehr möglichen Arbeitsleistung des Klägers im Haushalt (b.).