2. Mit Prozesseingabe vom 22. Februar 2000 klagte X. beim Bezirksgericht Glenner (nachmalig Bezirksgericht Surselva) gegen die Y., mit folgender Abänderung des Rechtsbegehrens: "1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger Fr. 1'666'109.– zu bezahlen, zuzüglich 5% Zins auf Fr. 2'206'109.– für die Zeit vom 1.12.1998 bis 24.6.1999 sowie 5% Zins auf Fr. 1'666'109.– ab 25.6 1999. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beklagten." Dem Forderungsbetrag von Fr. 1'666'109.– legte der Kläger folgende Berechnung zu Grunde: