Für diese Psychoreaktion sei nicht so sehr das Unfallereignis selbst verantwortlich als vielmehr die als Folge der chronischen Schmerzen und der neuropsychologischen Funktionsstörung auftretenden Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit. Anhaltspunkte für eine vorbestandene psychische Störung von Krankheitswert lägen nicht vor. Die psychische Störung trage mit Sicherheit zur Einschränkung der Leistungs- und Arbeitsfähigkeit bei. Bei beharrlichen Krankheitszeichen, die als Folge von Distorsionstraumen der HWS auftreten, handle es sich regelmässig um ein Zusammenwirken von körperlichen, neuropsychologischen und psychischen Komponenten.