F.1. Dr. H., Chefarzt Rheumatologie am Medizinischen Zentrum Bz., bei dem X. bald nach dem Unfall in Behandlung stand, bestätigte im November 1998, dass dieser aus medizinischer Indikation die Geschäftsführung des Restaurantbetriebs nicht weiterführen könne und solle. Das komplexe Krankheitsbild mit den physischen und psychischen Symptomen lasse eine solche Aufgabe auf keinen Fall zu.