E. Mit Verfügungen vom 10. September 1999 sprach die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (IV-Stelle) X. mit Wirkung ab dem 1. Juni 1996 eine Invalidenrente zu. Für die Zeit bis zum 30. November 1998 verfügte sie, ausgehend von einem Valideneinkommen von jährlich Fr. 222'081.80, aufgrund eines Invaliditätsgrades von 59% (zumutbares Jahreserwerbseinkommen mit Behinderung: Fr. 90'285.–) eine halbe, und für die Zeit ab dem 1. Dezember 1998 aufgrund eines Invaliditätsgrades von 87% (zumutbares Jahreserwerbseinkommen mit Behinderung: Fr. 30'215.–) eine volle Invalidenrente.