2. Am 26. Juni 1995 erlitt X. in On. einen Verkehrsunfall, bei welchem eine entgegenkommende Fahrzeuglenkerin den von ihm gelenkten beziehungsweise auf einem Ausstellplatz stehenden Personenwagen zuerst frontal links und ein zweites Mal seitlich links rammte. Dabei zog sich X. Verletzungen der Halswirbelsäule (HWS, Beschleunigungstrauma) und Kontusionen am Thorax (links) und der Stirn (links) sowie multiple Prellungen zu. Seither leidet er an gesundheitlichen Beeinträchtigungen physischer und psychischer Natur, die sich weder durch ärztliche Behandlungen noch Kuraufenthalte heilen liessen.