B. Am 5. Juli 2001 liess X. beim Bezirksgerichtspräsidenten Albula ein Gesuch um Erlass von Eheschutzmassnahmen und ein Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Verfügung einreichen. Das Gesuch um Erlass superprovisorischer Massnahmen beinhaltete die grundbuchamtliche Sicherung von Liegenschaften sowie die Sperrung verschiedener Bankkonti und wurde im Wesentlichen damit begründet, es bestehe die Gefahr, Y. würde die vorerwähnten Vermögenswerte veräussern beziehungsweise bei Seite schaffen.