d) Der Berufungskläger verweist sodann auf seine geringen finanziellen Möglichkeiten und macht geltend, er sei auf eine preisgünstige Wohnung angewiesen. Gerade dort herrsche aber erwiesenermassen der grösste Mangel. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Mieters entscheidend auf die Suche nach gleichwertigem Ersatzraum auswirken. Dabei ist nicht nur die Einkommenslage zu berücksichtigen, sondern auch allfällig vorhandenes Vermögen - diese Faktoren bestimmen letztendlich die wirtschaftliche Kraft des Mieters (Higi, a.a.O., N 166 ff.