Er ist im Gegenteil heute noch fähig, mit Unterstützung seiner Tochter, welche ihm die Wäsche besorgt und mit ihm einkaufen geht, einen eigenen Haushalt zu führen. Zum anderen sind - worauf ebenfalls noch zurückzukommen sein wird - auch seine finanziellen Verhältnisse nicht derart prekär, dass er zwingend auf sehr günstigen Wohnraum angewiesen wäre. Zudem dürfte es nahezu ein Ding der Unmöglichkeit sein, in B. ein ähnliches Mietobjekt mit eigenem Garten und Umschwung zu einem derart tiefen Mietzins zu finden; für den Berufungskläger erscheint auch ein kleineres Objekt mit bescheidenerem Raumangebot als tragbar.