Diese hat vielmehr nach objektiven Kriterien - im Lichte der Bedürfnisse vernünftiger und korrekter, in gleicher oder ähnlicher Situation sich befindlicher Leute - zu erfolgen. Unter Umständen kann, vor allem bei einer Einzelperson, auch ein kleineres Lokal als das bisherige zumutbar sein (Higi, a.a.O., N 102 zu Art. 272 OR). Sofern der Mieter geltend macht, er sei in seinen Suchbemühungen eingeschränkt, diese seien erfolglos gewesen oder ihm aufgrund der persönlichen Verhältnisse - beispielsweise infolge Alter, Krankheit oder Invali- 12 dität - nicht zumutbar, trägt er dafür nach den Regeln von Art. 8 ZGB und Art. 118 ZPO die Beweislast.