Als Ersatzlösung gilt ein zumutbares und insofern ein dem bisherigen Mietbojekt bezüglich Preis, Lage, Grösse, Zustand und Ausstattung gleichwertiges Objekt. Was als angemessen zu gelten hat, hängt von den konkrekten Bedürfnissen des Mieters ab, doch kann sich die Suche nicht nach einem völlig identischen und insofern idealen Ersatzobjekt ausrichten, welches ohnehin kaum je zu finden sein dürfte. Diese hat vielmehr nach objektiven Kriterien - im Lichte der Bedürfnisse vernünftiger und korrekter, in gleicher oder ähnlicher Situation sich befindlicher Leute - zu erfolgen.