O., N 19 zu Art. 272 OR). Der Entscheid über das Vorliegen einer Härte ist aufgrund sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu treffen; es gibt keine a priori vorrangigen Interessen (Higi, a.a.O., N 124 zu Art. 272 OR). Wenn man nun die lange Mietdauer und das hohe Alter eines Mieters ohne Berücksichtigung weiterer Umstände - vergebliche Such- 11