Die umfassende Renovationsbedürftigkeit des Mietobjektes sei hinreichend ausgewiesen; die Erstellung einer diesbezüglichen Expertise sei unnötig. Die finanziellen Verhältnisse seien keinesfalls derart prekär, dass er zwingend auf eine sehr günstige Wohnung angewiesen wäre. A. habe auch keinen Anspruch darauf, sich nur an seinem bisherigen Wohnort B. nach einem geeigneten Objekt umzusehen, sondern müsse auch die nähere Umgebung mit einbeziehen. Ausreichende Suchbemühungen seien seit Empfang der Kündigung bis zum heutigen Zeitpunkt nicht erfolgt.