Auch die gesundheitlichen Beschwerden - Diabetes und eine langjährig bestehende Sehbehinderung - hätten zur Folge, dass für die Suche nach einem geeigneten Ersatzobjekt mehr Zeit benötigt werde. Im Übrigen könne dem Berufungskläger nicht der Vorwurf gemacht werden, er habe sich nicht ernsthaft um eine andere Wohnung bemüht. Zum einen seien gut ausgerüstete Wohnungen nicht an jeder Ecke zu finden, zum anderen könne A., da er sei ganzes bisheriges Leben in B. verbracht habe, sehr gut beurteilen, ob die inserierten Wohnungen für ihn geeignete Objekte seien. Zudem sei er wegen seines geringen Einkommens auf eine preisgünstige Wohnung angewiesen;