In prozessrechtlicher Hinsicht wurde die Einholung einer Expertise zur Frage über die Notwendigkeit einer umfassenden Sanierung und deren Auswirkungen auf den Mietzins beantragt. Eventualiter sei ein Augenschein sowohl ausser- wie auch innerhalb der Liegenschaft vorzunehmen. Ebenso sei ein Gutachten über den physischen und psychischen Gesundheitszustand des Berufungsklägers zu erstellen. 4