"1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens vor Bezirksgericht Landquart, bestehend aus: - einer Gerichtsgebühr von Fr. 2’800.-- - einer Schreibgebühr von Fr. 460.-- - den Barauslagen von Fr. 240.-- total somit Fr. 3’500.-- werden dem Kläger auferlegt. Dieser hat der Beklagten überdies eine ausseramtliche Entschädigung von Fr. 3'141.80 (Mehrwertsteuer inbegriffen) zu bezahlen. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos (Art.