Der monatliche Mietzins beläuft sich derzeit auf Fr. 450.--. Das Wohnhaus ist nicht ans Kanalisationsnetz angeschlossen, die Erstellung der entsprechenden Leitung ist jedoch vorgesehen und wird von der Gemeinde vorfinanziert. Anlässlich einer am 8. Februar 2002 durchgeführten Brandschutzkontrolle beanstandete das Feuerpolizeiamt verschiedene Mängel an den Öfen und setzte der Eigentümerin Frist, diese bis zum 31. Mai 2002 zu beheben. Auf Gesuch hin wurde diese mit Schreiben vom 6. November 2002 bis zum 31. August 2003 verlängert.