ein nach dem 1. Weltkrieg im heutigen Umfang errichtetes Einfamilienhaus mit Garagenanbau, Stall sowie etwa 2'000 m2 Umschwung. In den Jahren 1964 und 1982 wurden nach Angaben der Gemeinde B. einige Renovationsarbeiten durchgeführt. Die Gebäulichkeiten befinden sich im übrigen Gemeindegebiet, der Boden in der Landwirtschaftszone 1. Dem Berufungskläger ist die Benutzung der gesamten Liegenschaft gestattet, wobei der gegenwärtige bauliche Zustand des Mietobjekts nicht die Bewohnung sämtlicher Räume ermöglicht. Der monatliche Mietzins beläuft sich derzeit auf Fr. 450.--.