Unter der Annahme, dass die Angaben im Arztzeugnis korrekt sind, könnten sich die dem vorinstanzlichen Urteil zugrunde liegenden Berechnungen zur Festsetzung der nachehelichen Unterhaltsbeiträge, je nachdem wie die darin aufgeworfenen Fragen zu beantworten sind, als falsch erweisen. Mit anderen Worten muss je nach Beurteilung der offenen Fragen von völlig anderen Voraussetzungen ausgegangen werden, die eine ganz neue Berechnung des nachehelichen Unterhalts für die Ehefrau erforderlich machen. In Anbetracht der mit dem Arztbericht aufgeworfenen Fragen sind daher weitere Abklärungen nötig. Allenfalls ist zur Beantwortung der offenen Fragen auch eine Begutachtung anzuordnen.