So stellt sich unter anderem die Frage, ob sich der Gesundheitszustand des Berufungsklägers je bessern wird beziehungsweise dessen Arbeitsfähigkeit in Zukunft überhaupt noch gesteigert werden kann und falls ja, in welchem Zeitraum und Umfang eine Steigerung der Arbeitsfähigkeit möglich sein wird. Unter der Annahme, dass die Angaben im Arztzeugnis korrekt sind, könnten sich die dem vorinstanzlichen Urteil zugrunde liegenden Berechnungen zur Festsetzung der nachehelichen Unterhaltsbeiträge, je nachdem wie die darin aufgeworfenen Fragen zu beantworten sind, als falsch erweisen.