3. Gemäss dem eingereichten Arztbericht vom 19. November 2002 besteht aus neuropsychologischer Sicht eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit im Umfang von 50%, die auf einen Unfall zurückzuführen ist. Daneben bestehen laut Arztzeugnis weiterhin Schmerzen im Bereich der Schulter/Nackenregion rechts, aufgrund derer die Arbeitsfähigkeit von F. nicht über theoretische 10% gesteigert werden konnte. Acht Monate nach dem aktuellen Unfallereignis müsse aufgrund des bisherigen Verlaufs mit einer längerfristigen Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit entsprechender Auswirkung auf die Arbeitstätigkeit gerechnet werden (vgl. BB III. 2).