7. (...) 8. (...). 9. Die Kosten des Verfahrens vor Bezirksgericht Landquart, bestehend aus: - einer Gerichtsgebühr von Fr. 3'335.-- - einer Schreibgebühr von Fr. 770.-- - den Barauslagen von Fr. 95.-- total somit Fr. 4'200.-- werden F. zu 8/10 und G. zu 2/10 auferlegt. F. hat G. zudem eine reduzierte ausseramtliche Entschädigung von Fr. 500.-- zu bezahlen. 10. (Rechtsmittelbelehrung). 11. (Mitteilung).“