Die Höhe der Unterhaltsbeiträge gemäss vorstehender Ziff. III/4 und III/5 basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise (Basis Mai 2000 = 100 Punkte). Diese Unterhaltsbeiträge sind jährlich per 1. Januar, erstmals per 1. Januar 2004, gemäss der nachstehenden Formel den veränderten Verhältnissen anzupassen: neuer UB = alter UB x neuer Index Basisindex. 7. (...) 8. (...).