Bei einem Verbleib auf der Spitalliste war ferner nach übereinstimmender Meinung nicht nur der Mietzins sondern das ganze Mietverhältnis neu zu verhandeln. Eine Beschränkung der Verhandlungen auf den Mietzins ist nicht erkennbar. Die Gemeinde hat im Vorfeld klar gemacht, dass weitere Punkte (allenfalls mit Einfluss auf den Mietzins), die in der Vergangenheit zu Unsicherheiten und Unstimmigkeiten geführt hatten, namentlich der Umfang der gemieteten Gebäude und die Verteilung der Unterhaltslasten und Servicekosten (act. 02.1.IV.14/19/22/24), neu zu verhandeln waren. Gegenseitig versprochen wurde nur die Aufnahme von Verhandlungen. Positive Zusicherungen über den Inhalt gab es keine.