Leuch/Marbach/Kellerhals/Sterchi, Die Zivilprozessordnung für den Kanton Bern, 5. A. Bern 2000, N 3b zu 138). Auch nach dieser Methode besteht der Streitwert im vorliegenden Fall in der Differenz von Fr. 51'579.– bei einer Jahresmiete, da einerseits die Höhe des Mietzinses für das Jahr 2002 nicht strittig ist und andererseits gemäss Vertrag (act. 02.1.III.1, Mietvertrag Ziff. 4 Abs. 2) noch bis Ende Juni 2003 auf den 31. Dezember 2003 gekündigt werden kann.