Dieses wäre nach allgemeinen Vorgaben der Spitalplanung zu kürzen gewesen, wurde indessen mit individueller Begründung für diese Klinik auf 18 Betten erhöht. Es handelt sich um eine normativ festgelegt Gesamtbettenzahl für Bündner KVG-Patienten, welche für die Jahre 2003 und 2004 gilt. Eine Beschwerde gegen die Spitalliste hat D. nicht erhoben. Mit Schreiben vom 25. Juni 2002 liess D. verlauten, ausgehend von diesen 18 statt 14 Betten ergebe sich nun die Herabsetzung des Mietzinses auf Fr. 68'421.–.