D. In Berücksichtigung eines von D. überbrachten Auszuges aus einem Entwurf der Spitalliste, welcher für die Klinik "X." 14 Betten für einfache orhopädische Rehabilitation vorsah, einer Zusammenstellung über die Entwicklung der Logiernächte, des Umsatzes und des Reingewinnes der "X." sowie der von der Gemeinde eingeholten Analyse des Hotelier-Vereins, offerierte der Gemeindevorstand dem Mieter am 6. Juni 2002 die Weiterführung des Mietverhältnisses mit einem jährlichen Mietzins ab 1. Januar 2003 von Fr. 112'000.–, dies unter den Bedingungen, dass der Mietvertrag vom 19. Dezember 1991 neu auszuarbeiten und anzupassen