der Mietvertrag vom 19. Dezember 1991. Sobald jedoch feststeht, ob das Rehabilitationszentrum X. auf der Spitalliste verbleibt, werden die Parteien Verhandlungen über die Neugestaltung des Mietverhältnisses aufnehmen. 3. Der Mietzins für das Jahr 2001 wird auf Fr. 102'000.-- (in Worten: einhundertzweitausend) herabgesetzt. Diese Herabsetzung des Mietzinses erfolgt unpräjudizierlich für die in Aussicht genommenen Verhandlungen bei Weiterführung des Mietverhältnisses über das Jahr 2001 hinaus."