Der Gemeindevorstand liess vorerst am 13. April 2000 verlauten, er habe beschlossen, durch den Schweizerischen Hotelier-Verein eine wirtschaftliche Analyse des derzeitigen Mietverhältnisses durchführen zu lassen. Am 27. Juni 2000 kündigte die Gemeinde A. den Mietvertrag auf den 31. Dezember 2000, unter Hinweis darauf, dass der aus dem Jahre 1991 stammende Vertrag der Überarbeitung bedürfe, namentlich hinsichtlich der in der Vergangenheit zu Unstimmigkeiten führenden Tragung der Unterhalts- und Servicekosten, der Bestimmung der Mietobjekte und des Mitzinses.