reicht habe, trotzdem aber bereit sei, den Betrieb für weitere drei Jahre zu führen, sofern "die Voraussetzungen gewerbefreundlichen Charakter erhalten". Dazu gehöre insbesondere die Festsetzung des Mietzinses für die nächsten drei Jahre auf insgesamt Fr. 300'000.–. Im Anschluss an eine Aussprache vom 29. April 1994 teilte der Gemeindevorstand mit Schreiben vom 18. Mai 1994 D. mit, aufgrund der namhaften Investitionen der Gemeinde müsste der Mietzins eigentlich weiter erhöht werden, dürfe aber jedenfalls nicht weniger als Fr. 120'000.– betragen. Nach einigen Schreiben zwischen den Parteien entschied die Gemeindeversammlung am 17. Juni 1994, an einem Mietzins von Fr. 120'000.– festzuhalten.