Der Mietzins wurde für das Jahr 1992 auf Fr. 70'000.–, für 1993 auf Fr. 96'000.– und für 1994 auf Fr. 120'000.– festgelegt. Für den Fall einer Weiterführung des Mietverhältnisses über den 31. Dezember 1994 hinaus, sahen die Parteien vor, dass auch der Mietzins neu zu regeln ist. C.1. Mit Schreiben vom 12. April 1994 gelangte D. an den Gemeindevorstand und teilte mit, dass er die vor drei Jahren angestrebten Ziele zwar nicht er- 3