Den Beginn des Mietvertrages legten die Parteien auf den 1. März 1992, mit einer festen Vertragsdauer bis am 31. Dezember 1994, wobei sich die Vertragsdauer jeweils um ein Jahr verlängert, sofern nicht eine Kündigung auf Ende Kalenderjahr, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten, erfolgt. Die Parteien sahen weiter vor, spätestens im April 1994 Verhandlungen über die Erneuerung des Mietvertrages aufzunehmen.