Als Nutzungszweck vereinbarten die Vertragsparteien, dass das Mietobjekt als Rehabilitationszentrum für Rekonvaleszente mit Altersabteilung zu führen ist, in erster Linie für betagte Einwohner der Gemeinde A. und der umliegenden Gemeinden, zu den ortsüblichen Bedingungen vergleichbarer Institutionen, höchstens aber zum Pensionspreis, der von der AHV für Ergänzungsleistungen angerechnet wird. Auswärtige sollen aufgenommen werden können, sofern genügend Platz vorhanden ist.