Umgebaut werden soll der STWE- ANTEIL Nr. 217, der laut der Begründungserklärung den mit Sportanlagen betitelten Trakt V des Komplexes S. bildet und dessen Inhaberin die Hotelbetriebsgesellschaft selber ist. Die Zielsetzung ihrer Sonderrechtseinheit kann damit nicht insoweit Selbstzweck sein, als sie unbesehen darauf reduziert wird, die im Begründungsakt aufgelisteten Räumlichkeiten und Einrichtungen ungeachtet künftiger Entwicklungen auf Dauer unangetastet zu lassen. Vielmehr muss sie dem Erhalt eines konkurrenzfähigen Hotelbetriebes dienen. Wenn nun wie gesehen die in 16