Desgleichen wird er weiterhin in den Genuss der aus der Anbindung an den Hotelbetrieb fliessenden Vorteile kommen. Insbesondere deutet nichts darauf hin, dass nach Beendigung des Umbaus für den Kläger und allenfalls weitere Stockwerkeigentümer vom neu gestalteten Trakt V mit Schwerpunkt Wellnessbereich/Seminarräume/Hotelzimmer merklich mehr Immissionen ausgehen als von der jetzigen, stärker auf sportliche Betätigungen ausgerichteten Halle.