III/10 S. 4 oben) – durch einen viergeschossigen Neubau ersetzt werden soll, wobei anstelle der Tennis- und Squashplätze, der Kegelbahn, der Golftrainingsanlage und der Sportbars eine Wellnesslandschaft, ein Wellnessrestaurant sowie Seminarräume und Hotelzimmer vorgesehen sind. Ein solcher Umbau ist mit den eben angeführten Beispielen ohne weiteres vergleichbar und muss deshalb als nützlich bezeichnet werden.