Hauptverhandlung vom 28. November 2002 zur Ansicht vorhanden gewesene Modell des Umbauvorhabens nunmehr der Berufungsinstanz zu übermitteln. Als sich der Rechtsvertreter der Beklagten dem mit Schreiben vom 30. Mai 2003 widersetzte, unterbreitete der Bezirksgerichtspräsident die Sache dem Kantonsgerichtspräsidium. Laut einer Aktennotiz von Vizepräsident Schlenker vom 10. Juli 2003 gab Rechtsanwalt von Planta in einem Telefongespräch vom gleichen Tag seinen Widerstand auf und erklärte sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Zivilkammer das Modell für das Weiterzugsverfahren beiziehe. Dies ist in der Folge denn auch geschehen.