D. Die X. AG liess am 1. Mai 2003 gegen das Urteil des Bezirksgerichts Imboden Berufung an das Kantonsgericht von Graubünden erklären und folgende Anträge stellen: „1. Das angefochtene Urteil sei aufzuheben und die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter vermittlungsamtlicher, gerichtlicher und aussergerichtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Berufungsbeklagten für beide Instanzen.