Am 20. März 2003 erkannte das Bezirksgericht Imboden: „1. Die Klage wird teilweise gutgeheissen und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger Fr. 15'715.75 (abzüglich der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen) nebst 5 % Zins seit 30. April 2002 zu bezahlen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Die Beklagte wird verpflichtet, den Beklagten aussergerichtlich mit Fr. 5'688.25 zu entschädigen.“