C. Nach erfolgloser Sühneverhandlung prosequierte Y. am 27. September 2002 frist- und formgerecht den Leitschein durch Klage beim Bezirksgericht Imboden mit folgendem Rechtsbegehren: „1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger brutto CHF 16'231.45 (abzüglich Arbeitnehmerbeiträge der Sozialversicherungen) zuzüglich 5 % Zins seit 30. April 2002 zu bezahlen. 2. Unter Entschädigungsfolge zulasten der Beklagten.“