Dieser bezahlte Ferienanteil gemäss GAV wurde in der Zusammenstellung des Arbeitgebers berücksichtigt. Aus dieser Zusammenstellung geht jedoch hervor, dass E. im Jahre 2000 37 Ferientage, also fast das Doppelte von dem bezogen hat, was ihr gemäss GAV an Ferien zustand. Im Kalenderjahr 2001 betrug der bezahlte Ferienanspruch unverändert 20 Tage (Art. 32 Abs. 1 GAV 2001-2003). Der bezahlte Ferienanteil von 78 Stunden oder 9.28 Tagen für die 5.5 Monate, in denen E. im Jahr 2001 beim 16