Die betreffenden Ausführungen im Brief von D. können genau so gut dahingehend verstanden werden, dass ein teilzeitliches Arbeitsverhältnis ohne Stundensoll bestand, bei dem die als bezahlter Bestandteil der Anstellung geleisteten Haus- und Reinigungsarbeiten Arbeitszeit bildeten, die entsprechend im Arbeitsrapport aufgeführt ist. Die Frage, ob die in der Zusammenstellung des Arbeitgebers aufgeführten Arbeitsstunden auch Arbeiten, wie die Haushaltsführung, das Zubereiten des Z‘Nüni oder die Reinigung der Büroräume etc. enthalten, bleibt also unklar.