zelnen Vertragsverhältnisse, 2. Teilband, Der Arbeitsvertrag, 2. Abschnitt, Kommentar zu Art. 331-355 OR, Bern 1992, N 15, 16, 20 zu Art. 341 OR) nicht rechtsgültig verzichten. Demgegenüber macht der Berufungskläger geltend, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Aufhebungsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen per sofort aufgelöst worden sei und daher keinerlei aus dem Arbeitsverhältnis fliessenden Ansprüche mehr bestehen würden.