7. Vor Bezirksgericht Maloja sind die Eheleute Y. mit ihrer Klage vollständig durchgedrungen. Ausserdem wurde die Widerklage durch die Gegenpartei zurückgezogen. Bei dieser Sachlage wurden sämtliche Verfahrenskosten unter solidarischer Haftung den unterliegenden Stockwerkeigentümern Z. überbunden. Dies ist nach dem Ergebnis des Berufungsverfahrens so wenig zu beanstanden wie die weitere Anordnung, dass die Beklagten und Widerkläger den Klägern und Widerbeklagten unter solidarischer Haftung eine Umtriebsentschädigung von Fr. 16'053.15 zu entrichten haben. Beides steht im Einklang mit der massge- 15