kenden Verlust der Möglichkeit, den Gartensitzplatz in der ursprünglichen Ausdehnung zu benützen. Sollten an dieser Einschätzung berechtigte Zweifel bestehen, bliebe dies freilich ohne Einfluss auf das Ergebnis, würde doch zumindest die Erfüllung des Eventualbegehrens (Errichtung einer massiven Stützmauer) die Beklagten mit Sicherheit mehr als Fr. 8000.– kosten. – Vermögensrechtliche Klagen, deren Streitwert den Betrag von Fr. 8000.– übersteigt, fallen nun aber gemäss Art. 19 Ziff.