Mit ihrer Klage wollen A. und B. Y. erreichen, dass die Beklagten in ihrer Eigenschaft als Miteigentümer der Parzelle Nr. 1891 die auf diesem Grundstück vorgenommene Aufschüttung eines Gartensitzplatzes samt Palisadenwand insoweit entfernen, als sich die beanstandeten Vorrichtungen innerhalb des gegenüber der Nachbarparzelle Nr. 1203 einzuhaltenden Grenzabstandes befinden bzw. in ihn hineinragen (Hauptantrag). Für den Fall, dass sie damit nicht durchdringen sollten, verlangen sie, dass die Beklagten wenigstens verpflichtet werden, die Rundholzwand durch eine massive Stützmauer zu ersetzen (Eventualbegehren).