6. (Rechtsmittelbelehrung). 7. Mitteilung an: ...“ 5 D. Hiergegen liessen die Stockwerkeigentümer Z. am 13. März 2003 Berufung an die Zivilkammer des Kantonsgerichtes erklären mit dem Begehren: „1. Ziffern 1, 4 und 5 des angefochtenen Entscheides seien aufzuheben. 2. Die Klage sei abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge für beide Instanzen zulasten der Kläger.“