4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 4000.–, einem Streitwertzuschlag von CHF 500.–, Gutachterkosten von CHF 1331.55 und Schreibgebühren von CHF 500.–, sowie die vermittleramtlichen Kosten von CHF 220.– werden den Beklagten und Widerklägern auferlegt, unter solidarischer Haftung eines jeden für den gesamten Betrag. 5. Die Beklagten und Widerkläger werden verpflichtet, die Kläger und Widerbeklagten mit CHF 16'053.15 ausseramtlich zu entschädigen, unter solidarischer Haftung eines jeden für den gesamten Betrag. 6. (Rechtsmittelbelehrung).