Die Widerklage wird zufolge Widerklagerückzuges als erledigt abgeschrieben. 3. Die von den Klägern an der Hauptverhandlung zu den Akten gegebene Eigentümerliste der Parzelle Nr. 1891, GB W., wird aus dem Recht gewiesen. 4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 4000.–, einem Streitwertzuschlag von CHF 500.–, Gutachterkosten von CHF 1331.55 und Schreibgebühren von CHF 500.–, sowie die vermittleramtlichen Kosten von CHF 220.– werden den Beklagten und Widerklägern auferlegt, unter solidarischer Haftung eines jeden für den gesamten Betrag.